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REACH-Verordnung

Erklärung zur Verordnung EG Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH - Verordnung)

Seit dem 1. Juni  2007 ist die europäische REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, and Authorisation of Chemicals) in Kraft. REACH betrifft in erster Linie Hersteller, Importeure und Händler von chemischen Produkten, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Unternehmen, die chemische Stoffe im weitesten Sinne einsetzen.

Die Durbal Metallwarenfabrik GmbH ist im Sinne der EU – Verordnung ein nachgeschalteter Anwender, da wir weder Hersteller noch Importeur oder Händler von chemischen Erzeugnissen sind. Die von uns zur Produktion verwendeten Chemikalien (z.B. Schmierstoffe und Fette) erreichen in keinem Fall die untere Grenzmenge von 1 to/Jahr, so dass wir nach der EU-Verordnung keine Registrierungen vornehmen bzw. keine technischen Dossiers hierüber erstellen müssen.

Um in unserem eigenen Interesse und im Interesse unserer Kunden sicherzustellen, dass wir uns im Rahmen der vorgebenden Verordnung bewegen, führen wir ein aktuelles Arbeitsstoff- und Gefahrstoffverzeichnis, in welchem die Jahresmengen der eingesetzten Chemikalien erfasst und aktualisiert werden.

 Im Rahmen unserer Zertifizierungen nach ISO 9001:2008 und ISO 14001:2004 stehen wir im ständigen Dialog mit unseren Lieferanten, auch um sicherstellen zu können, dass alle gelieferten Produkte REACH–konform sind.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Download REACH-Verordnung

Erklaerung_zur_REACH-Verordnung_2020.pdf
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